AGB Server Hosting

1. Geltungsbereich, Änderung der AGB

1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge über die Erbringung von Internet-Dienstleistungen zwischen der cDevelopment GmbH (im folgenden: cdev) und ihren Kunden. Die im Anhang aufgeführten Sonderbedingungen für die Übergabe und Nutzung von Software, für Servermanagement gelten nur, soweit der Kunde eine der dort genannten Leistungen von cdev in Anspruch nimmt. 

1.2 Die vorliegenden AGB gelten für alle zwischen den Parteien geschlossenen Verträge (Aufträge/Bestellungen), auch wenn in diesen nicht ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn cdev ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Individuelle Sondervereinbarungen gehen diesen AGB vor; dies gilt nicht für vorformulierte Vertragsbedingungen des Kunden. 

1.3 cdev behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Maßgeblich bei Neuabschlüssen von Verträgen ist die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung. Gegenüber Bestandskunden gelten die abgeänderten AGB nur unter den besonderen Anforderungen der nachfolgenden Ziff.. 

1.4 Gegenüber Bestandskunden ist eine Änderung der vereinbarten AGB unter den folgenden Einschränkungen möglich: Umstände, die eine solche Änderung rechtfertigen, sind nachträglich eingetretene, unvorhersehbare Änderungen, die cdev nicht veranlasst und auf die sie keinen Einfluss hat und die sich einseitig zulasten einer Partei auswirken, sowie in den AGB entstandene Lücken, die zu Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages führen. cdev wird dem Kunden die abgeänderten AGB vier Wochen vor deren Inkrafttreten übersenden und dabei die Umstände, die Anlass der Änderung sind, sowie den Umfang der Änderungen benennen. Sofern der Kunde der Änderung nicht vor Inkrafttreten schriftlich oder per Fax widerspricht, sondern durch weitere Inanspruchnahme der Leistungen von cdev seine Zustimmung zu den neuen AGB erklärt, gilt die Änderung als akzeptiert; die AGB in ihrer dann geänderten Fassung gelten dann ab dem angekündigten Zeitpunkt auch für bestehende Verträge. Im Falle des rechtzeitigen, formwirksamen Widerspruchs gelten im Verhältnis der Parteien die früheren AGB weiter; in diesem Fall sind sowohl der Kunde als auch cdev berechtigt, den Vertrag nach Nr. 6 Ziff. 3 mit ordentlicher Frist zu kündigen. 

2. Zustandekommen von Verträgen, Kommunikation

2.1 Sofern nicht anders gekennzeichnet, sind Angebote und telefonische Auskünfte von cdev unverbindlich.

2.2 Aufträge des Kunden können schriftlich oder per Mail entgegengenommen werden. Eine Auftragserteilung per Telefon ist nicht möglich, cdev wird auf solche Anfragen hin jedoch dem Kunden ein schriftliches Angebot unterbreiten. 

2.3 Sofern der Kunde nicht ausdrücklich und im Einzelfall eine schriftlich Benachrichtigung verlangt, ist er damit einverstanden, dass ihm Informationen zu laufenden Verträgen per Email übermittelt werden. Dies gilt auch für vertrauliche Informationen wie insbesondere die Zugangsdaten für vom Kunden in Auftrag gegebene Leistungen. 

3. Leistungsumfang

3.1 cdev ist zur Erbringung ihrer Leistungen auf Infrastrukturen angewiesen, die von Dritten betrieben werden und auf die cdev keinen Einfluss hat. Es kann daher zu Störungen oder Beeinträchtigungen kommen, die ihre Ursache außerhalb des Einflussbereiches von cdev haben, insbesondere Störungen des Internets oder durch höhere Gewalt. 

2.2 Sofern nicht abweichend vereinbart, gewährleistet cdev eine Verfügbarkeit ihrer über das Internet angebotenen Dienste und Leistungen von 99,6% im Jahr. Verfügbarkeit ist gegeben, wenn die Server und Dienste im wesentlichen betriebsbereit sind. Als Störungen des Betriebes gelten nicht die folgenden Umstände: 

  • Unterbrechungen der Erreichbarkeit durch Störungen im Bereich Dritter, auf die cdev keinen Einfluss hat 
  • Unterbrechungen durch höhere Gewalt 
  • kurzfristige Unterbrechungen des Betriebes, die erforderlich sind, um konkrete Gefährdungen durch einen möglichen Missbrauch durch Dritte (sog. Exploits) vorzubeugen oder zu verhindern (z.B. durch Updates)

2.3 Die garantierte Mindestverfügbarkeit lässt sich durch optional hinzubuchbare „Service-Level“ erhöhen. Die zusätzlichen Bedingungen des „Service-Level“ werden in einer gesonderten Produktbeschreibung aufgeführt. Diese gelten zusätzlich zu den in den AGB genannten Bedingungen.  

2.4 Zur Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit der eingesetzten Technik führt cdev regelmäßig Wartungs- und Servicearbeiten durch. Soweit mit diesen Arbeiten Ausfälle der Leistungen verbunden sind, wird cdev diese nach Möglichkeit in Zeiten mit üblicherweise geringer Nachfrage legen und den Kunden hierauf zuvor hinweisen. 

2.5 Um ein hohes Sicherheitsniveau zu halten, werden regelmäßig Software-Updates eingespielt. Hierdurch kann sich der Umfang und die Ausgestaltung der von cdev erbrachten Leistungen ändern. Es ist nicht auszuschließen, dass dadurch auch Änderungen an vom Kunden hinterlegten Inhalten bzw. vom Kunden installierten Anwendungen erforderlich werden. Soweit möglich, wird cdev den Kunden hierauf zuvor hinweisen. Sollte eine solche System-Aktualisierung für den Kunden unzumutbare Änderungen erforderlich machen, kann dieser den Vertrag außerordentlich kündigen. 

2.6 cdev ist berechtigt, die von ihr geschuldeten Dienstleistungen ganz oder zum Teil durch Dritte erbringen zu lassen. 

2.7 Während der Laufzeit eines Vertrages ist ein Wechsel in einen Tarif mit mehr Leistung (upgrade) auf Wunsch des Kunden jederzeit möglich. Ggf. anfallende Gebühren für den Wechsel sind bei cdev zu erfragen. Mit dem vollzogenen Wechsel beginnt ein neuer Vertrag auf der Grundlage der beim Wechsel geltenden Leistungsbeschreibung und AGB und ggf. mit neuer Mindestlaufzeit. 

2.8 Soweit im einzelnen Vertrag nichts abweichendes vereinbart wurde, erbringt cdev Supportleistungen durch die Beantwortung von Kundenfragen per Email oder Telefon gestellt werden. 

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen zu bezahlen. 

4.2 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann cdev ihre Leistungen nach vorheriger Ankündigung einschränken oder sperren; dies gilt auch für Domains, die für den Kunden registriert wurden. Für eine solche Sperrung hat der Kunde eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro zu zahlen, soweit er nicht nachweist, dass im Einzelfall gar kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 

4.3 Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag in Verzug, der einem monatlichen Entgelt entspricht, kann cdev das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos kündigen. 

4.4 Der Kunde kann gegen Forderungen von cdev nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. 

4.5 Wie bei jeder auf Dauer erbrachten Dienstleistung können sich auch bei den von cdev bereitgestellten Leistungen die Kosten durch Änderungen der rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhänge ändern (etwa durch Erhöhung der Energie- und Telekommunikationskosten). cdev behält sich daher das Recht vor, die Preise zu Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums mit einer Änderungsfrist von sechs Wochen zu ändern. Der Kunde ist zur außerordentlichen Kündigung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung berechtigt. Macht der Kunde hiervon nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung Gebrauch, gilt die Änderung als genehmigt; hierauf wird cdev den Kunden ausdrücklich hinweisen. 

5. Pflichten des Kunden

5.1 Der Kunde ist verpflichtet, bei Anmeldung seine persönlichen Daten richtig und vollständig anzugeben und cdev Änderungen an diesen Daten unverzüglich mitzuteilen. 

5.2 Die Anmeldung einer Domain beim zuständigen NIC (network information center), ihre Ummeldung oder Abmeldung erfordert die schriftliche Zustimmung des jeweiligen Domaininhabers. Der Kunde wird bei sämtlichen von ihm erteilten Aufträgen, die eine Änderung des Status einer Domain erforderlich machen, seine Zustimmung unverzüglich in der jeweils erforderlichen Form erteilen. 

5.3 Der Kunde hat die ihm übermittelten Zugangsdaten sogleich zu ändern und vor Dritten geheimzuhalten. Der Kunde ist verantwortlich für jeglichen Missbrauch seiner Zugangsdaten durch Dritte, wenn er diesen verschuldet hat. 

5.4 Der Kunde ist dafür verantwortlich, ausreichende Sicherungskopien seiner hinterlegten Inhalte anzufertigen und vorzuhalten. Soweit nicht anders vereinbart, führt cdev keine Sicherung der Kundeninhalte durch. 

5.5 Der Kunde verpflichtet sich, bei der Nutzung der von cdev zur Verfügung gestellten Dienste die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und Maßnahmen zu unterlassen, die zu einer Störung des Betriebs der Server von cdev führen könnten. Untersagt sind insbesondere folgende Handlungen: 

  • massenhafter Versand von Emails 
  • Hinterlegen und Zugänglichmachen von Daten und Material mit pornographischem, kommerziellem erotischem Charakter und von urheberrechtlich geschütztem Material, zu deren Verbreitung der Nutzer nicht berechtigt ist (z.B. sog. „Warez“-Seiten, illegale MP3-Downloads) 
  • Betrieb von sog. „Mining-Diensten“ für Kryptowährungen wie z.B. „Bitcoin“, „Ethereum“, „OneCoin“ oder „Monero“. 
  • Hinterlegen und Zugänglichmachen von Daten und Material mit links- oder rechtsradikalem Inhalt oder beleidigendem Charakter, Aufruf zu Terrorismus und Gewalttaten 
  • Betreiben von Serverdiensten , die eine besonders starke Rechnerlast verursachen; dies gilt nicht bei dedizierten und virtuellen Servern 

5.6 Dem Kunden ist bewusst, dass eine Prüfung der von ihm hinterlegten Inhalte durch cdev nicht erfolgt, sondern er selbst für die Rechtmäßigkeit dieser Inhalte verantwortlich ist. 

5.7 cdev ist berechtigt, die für den Kunden zur Verfügung gestellten Dienste vorübergehend zu sperren, wenn der Kunde gegen die vorgenannten Verhaltenspflichten verstößt oder ein entsprechender, konkreter Verdacht besteht. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Dritte unter Angabe von Gründen Unterlassung der vom Kunden vorgenommenen Handlungen verlangen und diese Gründe nicht offensichtlich unzutreffend sind, oder bei Ermittlungen durch staatliche Behörden. Soweit möglich, wird cdev dem Kunden vor einer Sperrung anhören; sofern dies im Einzelfall wegen besonderer Eilbedürftigkeit nicht möglich ist, wird cdev den Kunden nachträglich informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Die Sperrung ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist oder cdev aufgrund festgestellter Verstöße den Vertrag außerordentlich kündigen kann. 

5.8 Bei aller Sorgfalt sind Fehlfunktionen an technischen Einrichtungen dennoch möglich. Sollte der Kunde eine solche Fehlfunktion an den von ihn genutzten Einrichtungen von cdev feststellen, wird er cdev umgehend und mit aussagekräftigen Informationen auf die Fehlfunktion hinweisen. 

6. Vertragslaufzeit, Kündigung

6.1 Soweit nicht anders vereinbart, werden Verträge auf unbestimmte Zeit geschlossen. Solche Verträge sind von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündbar, frühestens jedoch zum Ablauf einer vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit. 

6.2 Verträge mit einer vereinbarten Laufzeit von 24 Monaten verlängern sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn sie nicht von einer Partei mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden. 

6.3 Soweit einer Partei nach diesen AGB ein ordentliches Sonderkündigungsrecht zusteht, ist der Vertrag unabhängig von einer vereinbarten vertraglichen Mindestlaufzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar. 

6.4 Eine Kündigung kann in Textform erfolgen (§ 126 b BGB), also auch beispielsweise per E-Mail. Die Textform verlangt die Nennung der Person des Erklärenden. Es muss für uns also aus der Kündigung mit hinreichender Deutlichkeit erkennbar sein wer die Erklärung abgibt. Um Missverständnisse zu vermeiden bitten wir darum durch begleitende Angaben, wie beispielsweise die Kundennummer oder weitere zur Identifizierung geeignete Informationen, ausreichend klar zu machen, dass die Kündigung tatsächlich von der richtigen Person stammt. Am sichersten wäre es daher, wenn die Kündigung schriftlich per Brief oder Email erfolgt, soweit diese Möglichkeit zur Verfügung steht. Es wäre für die eindeutige Identifizierung des Kündigenden auch hilfreich, wenn die vom Absender genutzte E-Mailadresse für den Kundenaccount hinterlegt ist und/oder die E-Mail ein digitalisiertes / eingescanntes Schreiben in PDF-Form enthält, das den Willen einer Kündigung ausdrücklich bekundetet und vom Kunden handschriftlich unterschrieben ist. Bestehen berechtigte Zweifel an der Identität des Kündigenden behalten wir uns vor durch geeignete Rückfragen die Identität sicherzustellen. 

6.5 Bei einer Kündigung durch den Kunden hat dieser anzugeben, was mit für ihn registrierten Domains geschehen soll. Erteilt der Kunde insoweit auch auf Nachfrage von cdev keine rechtzeitige Anweisungen, ist cdev berechtigt, die Domains zu löschen (Close). Erfolgt die Kündigung durch cdev, gilt das Vorstehende entsprechend mit der Maßgabe, dass cdev den Kunden mit der Kündigung zur Erteilung von Anweisungen aufzufordern hat. 

6.6 Unberührt bleibt das Recht beider Parteien, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund für eine Kündigung durch cdev liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: 

  • Der Kunde gerät für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der vereinbarten Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teiles der Vergütung in Verzug oder der Kunde ist in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug gekommen, der der Vergütung für zwei Monate entspricht. 
  • Der Kunde ist zahlungsunfähig oder über sein Vermögen ist ein Insolvenzantrag eröffnet oder mangels Masse der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgewiesen worden. 
  • Der Kunde verstößt gegen wesentliche vertragliche Pflichten und stellt diesen Verstoß trotz Abmahnung oder Benachrichtigung über die Sperrung der Inhalte durch cdev nicht unverzüglich ab.

        7. Gewährleistung und Haftung

        7.1 cdev haftet nicht für Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn aufgrund von Störungen und technischen Problemen in technischen Systemen, die außerhalb des Einflussbereiches von cdev liegen. cdev haftet auch nicht für solche Schäden, die auf der Verletzung der vertraglichen Pflichten des Kunden beruhen, insbesondere der Pflicht, die hinterlegten Daten zu sichern. 

        7.2 Für Mängel des bereitgestellten Speicherplatzes, die bereits bei Vertragsabschluss vorlagen, ist die verschuldensunabhängige Haftung ausgeschlossen. 

        7.3 cdev haftet für sich oder einen Erfüllungsgehilfen nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (vertragswesentliche Pflicht). Bei Nichteinhaltung der Mindestverfügbarkeit haftet cdev, sofern nicht abweichend vereinbart, je bezogener Leistung maximal in einer Höhe die der Monatsmiete der von der Nichteinhaltung betroffenen Leistung entspricht. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht haftet cdev für sich oder einen Erfüllungsgehilfen nur für solche typischen Schäden, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar waren. 

        7.4 Der Kunde haftet für sämtliche direkten und mittelbaren Schäden (auch entgangenen Gewinn), die cdev aus einer Verletzung der vertraglichen Pflichten aus Nr. 5 dieser AGB entstehen. 

        7.5 Der Kunde verpflichtet sich, cdev von Ansprüchen Dritter jedweder Art freizustellen, die aus der Rechtswidrigkeit von Inhalten resultieren, die der Kunde auf dem ihm überlassenen Speicherplatz abgelegt hat. Dieser Freistellungsanspruch umfasst auch Rechtsverteidigungskosten von cdev (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten). 

        8. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand, anwendbares Recht

        8.1 Es gilt deutsches Recht. 

        8.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Parteien ist Würzburg. Dies gilt nur, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. 

        8.3 Änderungen getroffener vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

        Sondervorschriften für Webhosting

        Ist Gegenstand des zwischen cdev und dem Kunden geschlossenen Vertrages die Bereitstellung von Speicherplatz mit Anbindung an das Internet (Webhosting), gelten ergänzend die nachfolgenden Regelungen:

        1. cdev überlässt dem Kunden einen in der Leistungsbeschreibung mengenmäßig festgelegten Speicherplatz auf einem beliebigen Speichermedium mit Anbindung an das Internet zur Nutzung durch den Kunden im Rahmen dieser AGB. 

        2. Die dem Kunden zugewiesenen IP-Adressen können sich aus technischen Gründen jederzeit ändern. Es besteht kein Anspruch auf Zuteilung oder Beibehaltung einer bestimmten IP-Adresse. 

        3. Jeder Zugriff auf die vom Kunden hinterlegten Daten über das Internet ist mit der Übertragung von Daten (traffic) verbunden. Überschreitet der Kunde ein ihm vertraglich eingeräumtes inklusiv-traffic-Volumen, fällt für jedes weitere Gigabyte traffic eine Gebühr an, deren Höhe in der Leistungsbeschreibung ausgewiesen ist. 

        Sondervorschriften für Übergabe und Nutzung von Software

        Sofern cdev dem Kunden im Rahmen der Vertragsbeziehung Software zur Nutzung überlässt, gelten ergänzend die nachfolgenden Regelungen:

        1. Der Kunde ist berechtigt, die von cdev entwickelte Software im Rahmen der jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen zu nutzen. cdev räumt dem Kunden hierzu ein auf die Laufzeit des zugrundeliegenden Vertrages beschränktes, einfaches Nutzungsrecht ein. 

        2. Übergebene Software und Handbücher bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden Eigentum von cdev. 

        3. Bei der Überlassung von Fremd-Software (auch open-source-Software) hat der Kunde die Lizenz- und Nutzungsbedingungen des Herstellers zu beachten. 

        Sondervorschriften für Servermanagement

        Soweit Gegenstand des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages die Vermietung eines (virtuellen oder physikalischen) Servers inkl. Management durch cdev ist, gelten ergänzend die nachfolgenden Regelungen:

        1. Im Gegensatz zu Standard-Webhosting stellt cdev dem Kunden einen eigenen Server bereit, der entweder als tatsächliche Hardware vorhanden ist (physikalischer Server) oder dessen Funktionalität durch Software emuliert wird (virtueller Server). 

        2. cdev verpflichtet sich, das Betriebssystem des Servers aktuell zu halten und verfügbare Updates und Patches, soweit diese verfügbar sind, zu installieren. Dennoch kann es zu Sicherheitslücken durch Konfigurations- oder Programmierungsfehler kommen, für die noch keine Patches verfügbar sind (sog. Exploits). cdev haftet nicht für Störungen und Schäden, die dadurch entstehen, dass Dritte Sicherheitslücken ausnutzen, für die noch keine Abhilfe bekannt ist. 

        3. Soweit cdev die Verwaltung und Administrierung des überlassenen Servers übernommen hat, erhält der Kunde keinen root-Zugriff zum Server.